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Wer sich in der DDR nicht anpaßte

Epilog
 
Eine Botschaft der SED: "wer sich in der DDR anpaßt, der darf erträglich leben, wer gegen uns ist, dem geht es schlecht".- Heuchelei wurde belohnt, Spitzel auch, Aufrichtigkeit hart bestraft.
Ein Prinzip, das weitgehend das Alltagsleben des "gelernten" DDR-Bürgers bestimmte...
ZUM THEMA:
Bitte lesen Sie weiter unten einen Aufsatz über die "gestohlenen Altersrenten" nach Fremdrentengesetz (FRG) für DDR-Dissidenten, freigekaufte politische Häftlinge, "Antragsteller auf ständige Ausreise aus der DDR" (Alt-Übersiedler) und Flüchtlinge ab Geburtsjahrgang 1937. Tausende Betroffene ahnen noch nichts... Unter Mißachtung der Gesetze und des Grundgesetzes machte man diesen Personenkreis zu "Beitrittsbürgern" ! RECHTSBRUCH im RECHTSSTAAT
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Na endlich: Deutscher Bundestag beschloß am 13. Juni 2007 nach hartem Ringen:
"Zuwendungen" als Opferrente für einen bestimmten Kreis von Opfern und Verfolgten des DDR-Regimes
 
Rund 17 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland haben die deutschen Politiker im Bundestag einen weiteren, mutigen Schritt zur Aufarbeitung des Unrechts und der Verbrechen in der SED-Diktatur und damit zur Entschädigung politisch verfolgter, aufmüpfiger Bürger des SED-Regimes geleistet:
am Mittwoch, dem 13.06.2007, stimmten die Abgeordneten des Bundestages einem Gesetzentwurf zur finanziellen Entschädigung für ehemalige politische Häftlinge in der DDR zu.
 
Diese Abgeordneten stimmten einem Entwurf zu, der die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Diktatur "DDR" verbessern soll (16/4842, 16/5532).
Dieses Gesetz sieht eine Opferrente als "Zuwendung" für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur vor.
Danach sollen Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 6 Monate in Haft waren, eine monatliche Zahlung von 250,00 EURO erhalten, sofern sie bedürftig sind.
Eine Bedürftigkeitsprüfung entfällt bei Rentnern.
Der Gesetzentwurf erhielt erwartungsgemäß am 6. Juli 2007  die Zustimmung des deutschen Bundesrates.
 
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Hierzu paßt der Bericht einer politisch "Andersdenkenden", inhaftiert wegen konstruierter Straftaten nach den "Gesetzen der DDR" in der MfS-Untersuchungshaftanstalt Berlin - Höhenschönhausen (zitiert aus "Gefangen in Hohenschönhausen - Stasi-Häftlinge berichten", erschienen 2007, 1. Auflage, Herausgeber:
Historiker Dr. Hubertus Knabe).
"Wenn heute Besucher die nackten, fensterlosen Verliese dieser gefürchteten Haftanstalt des MfS sehen, können sie sich nur schwer vorstellen, wie Gefangene hier vegetierten.
Noch schwerer, wie man das überleben konnte.
Wer hier wieder raus kam, hatte schwerste gesundheitliche Schäden davongetragen.
Und die ehemaligen Gefangenen müssen heute erleben, dass es ihren Wärtern und  Vernehmern mit den gesicherten und per Verfassungsgerichtsbeschluß erhöhten Pensionen und Renten gutgeht, während sie selbst mit einem Bruchteil dessen auskommen müssen.
Karlsruhe ist weit von Berlin, aber ich hätte mir gewünscht, dass sich diese Richter vor ihrem Spruch einmal ein Staatssicherheitsgefängnis angesehen und nach dem Schicksal der hier Inhaftierten gefragt hätten, bevor sie die Nachzahlung (und Erhöhungen) für Angehörige der Staatssicherheit und von SED-Eliten beschlossen.
 
Weiteres Zitat aus obigem Buch "Gefangen in Hohenschönhausen": 
Das Gefängnis Hohenschönhausen steht seit zehn Jahren leer [etwa 2000 geschrieben], der Verfall ist unübersehbar.
Vergleichsweise wurden über 100 Millionen DM in ein überdimensioniertes Holocaust-Denkmal  gesteckt, weitere 70 Millionen DM in eine "Topografie des Terrors"...
Aber für die Hinterlassenschaften der stalinistischen Diktatur SBZ/DDR ist kaum Geld da. Die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist die Sache von Einzelkämpfern, die ihr Engagement selten oder nie vergütet bekommen. Die deutsche Politik läßt sie im Großen und Ganzen allein.
Es gibt keinen "Aufstand der Anständigen", der dafür sorgt, dass die Opfer des Kommunismus nicht auf dem Müllhaufen der Geschichte landen..."
(zitiert aus Dr. Hubertus Knabe: "Gefangen in Hohenschönhausen" aus dem Beitrag -Das Untersuchungsorgan- mit freundlicher Genehmigung von Frau Vera Lengsfeld; in Stasi-Haft 1988)
 
Resümee [zitiert aus "Politische Strafjustiz in der früheren DDR, Auszüge]
 
Es ist von Historikern oft gesagt worden, dass mit tausenden Beispielen und anhand von Gerichtsakten aus 40 Jahren Verfolgung "Andersdenkender", auch besonders mit Hilfe von SED-Richtern und SED-Staatsanwälten, nicht alle typischen Konstellationen von "politischer Verfolgung und politisierter Strafjustiz in der DDR" dargestellt werden können.
Die politische Strafjustiz des SED-Regimes war nur eins der vielen Instrumente politischer Verfolgung und Disziplinierung und Entmündigung der Bürger.
Die repressiven Aktivitäten des politischen Systems, angeleitet vom Politbüro der SED, beschränkten sich ja nicht nur auf die Justiz. Dieser sehr sichtbare Teil der Zwangsmaschinerie (die Zuchthäuser füllten sich mit politischen Häftlingen) ging später etwas in der Bedeutung zurück, gemessen am brutalen, erstarkenden Terror nach dem 17. Juni 1953. Mehr und mehr wurde stattdessen "Repressionen" im Vorfeld strafrechtlicher Drangsalierung ausgebaut -mittels der vom MfS angewandten "Zersetzungsmethoden"- auch vermittels des Zugriffs der SED auf nahezu alle Ausbildungs- und Arbeitsplätze und mit Billigung und Zustuimmung der von der SED kontrollierten "Blockparteien" und Massenorganisationen (FDJ, GST, FDGB u.a.).
Seit dem Zusammenbruch der DDR durch "Beitritt" zur BRD (eine "echte Revolution" gab es nicht) gibt es eine heftige Auseinandersetzung um die Frage, ob man die DDR beschönigend nur als "Unrechtsstaat" bezeichnet, oder ob das nicht verharmlosend unpassend ist...
 
TOLL : DDR-Widerständler seit 1992 Vom Rechtsstaat geprellt - Rentenkürzung !
 
Das ist eine Information über die von der BRD nach dem Beitritt der DDR gestohlene Altersrente für DDR-Übersiedler und Flüchtlinge nach Fremdrentengesetz [FRG]. Viele Betroffene kennen noch nicht diese Fakten und bemerken die Rentenungerechtigkeiten erst nach Renten-Antragstellung...
Eine böse Überraschung !
 
Ausbürgerung in den Osten
Ein Rechtsbruch und niemand will es gewesen sein...
„Schon der Wunsch nach Freiheit, der Wunsch von Deutschland nach Deutschland zu gelangen, nicht erst der Versuch, sondern schon Ausreiseanträge und bloße Mitwisserschaft von Fluchtplänen konnten im Gefängnis enden.
Kinder wurden in staatliche Heime gesteckt, ihren Eltern entfremdet und treuen Dienern des Regimes zur Adoption überlassen. Das Ende der Anpassung oder der Verzicht auf Anpassung an die Diktatur bedeutete für viele Hoheneck - auf Jahre.
Das sagte Bundespräsident Christian Wulff am 13. Mai 2011 auf Burg Hoheneck in Stollberg. Anlaß war der 20. Jahrestag der Vereinigung der Hohenecker Frauen. Die „Delikte‘, die zur Gefängnisstrafe führten, sind uns heute als strafwürdige Vergehen nicht mehr vorstellbar.
Der Bundespräsident zeigt auf, was passiert ist und was passieren konnte. Viele Flucht- und Ausreisewillige werden das in dieser Deutlichkeit gewußt haben, bevor sie sich entschlossen. Sie wußten, daß es auch Zufall war - Laune der Regierenden, die Notwendigkeit, nach innen oder außen brutale Zeichen zu setzen -‚ ob sie ein derartiges Schicksal ereilte oder ob es ihnen erspart blieb.
Auf dem Ausreiseantrag standen Name und Adresse. Wie sollten sie sich vor den Nachstellungen eines Staates schützen, der immerzu verehrt und nie verlassen werden wollte? Wulff nennt die Opfer in Hoheneck politische Häftlinge, aber er nennt kein anderes "Delikt" als jenen Wunsch, die DDR zu verlassen.
Und es ist eine Tatsache - politischer Widerstand zeigte sich zum großen Teil in der Flucht- und Ausreisebewegung.  
Was geschah, wenn diese Menschen endlich, oft freigekauft, im Westen ankamen? Sie durchliefen ein Notaufnahmeverfahren und dabei auch ein Eingliederungsverfahren nach dem Fremdrentengesetz (FRG). Damit entstanden Rentenanwartschaften der bundesdeutschen Rentenversicherung (wessen auch sonst?), die den im Westen erhaltenen Anwartschaften völlig gleichgestellt waren, sie waren damit auch als Eigentum vom Grundgesetz geschützt.
Das Verfahren galt für alle, die aus der DDR kamen: für die Hunderttausenden, die bis zum Bau der Mauer vor
50 Jahren mit der S-Bahn nach Westberlin flohen, für die Flüchtlinge. die nach dem Bau der Mauer ihr Leben wagten oder Gefängnis riskierten, um in die Freiheit zu gelangen, es galt auch für die Rentner der DDR. denen eine Besuchsreise genehmigt wurde und die von da nicht zurückkamen, sondern fortan als Rentner lieber im "Westen" leben wollten.
Das natürliche Ende dieser Eingliederung wäre der Fall der Mauer gewesen, aber dann hätte Willy Brandt am 9.November 1989 im Bundestag nicht das „Einigkeit und Recht und Freiheit...“ anstimmen dürfen,
sondern ein „Endlich Schluß mit FRG...“, was dem Augenblick nicht angemessen gewesen wäre. So endet die Eingliederung nach FRG für alle, die aus der DDR kamen, nicht am 09.11.1989, sondern mit dem Staatsvertrag vom 18.05.1990 !
Für die in der DDR gebliebenen Bürger (Beitrittsbürger) wurde mit gleichem Vertrag die Schaffung eines neuen Gesetzes, des späteren Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG), vereinbart.
 
Ab Ende der neunziger Jahre bemerkten einige Flüchtlinge, meist durch Zufall, daß man ihre Rentenverläufe massiv verändert hatte. Statt der Anwartschaften mit FRG fanden sie völlig andere Anwartschaften nach dem Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA). Tatsache ist, daß die Rentenversicherungen für alle Versicherten, die am 19.05.1990 in der alten Bundesrepublik lebten und Arbeitszeiten in der DDR hatten, diese Arbeitszeiten nach den für die ehemalige DDR geltenden Regeln umgewandelt haben. Damit fand eine Ausbürgerung der Flüchtlinge Richtung DDR statt. Das hat meist verheerende Folgen, weil die Flüchtlinge natürlich keine freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) der DDR hatten, die häufig die Anwartschaften verdoppelt. Für Flüchtlinge ohne FZR ergeben sich jährliche Anwartschaften von etwa 0,7 Entgeltpunkten, ein Wert, den die Stasi bekommen sollte, aber nicht bekommt. Sie bekommt 1 Entgeltpunkt, das sind
40 Prozent mehr.  
Eine Vertrauenschutzregelung wurde willkürlich eingeführt -auch ungesetzlich- ,wonach Betroffene mit Geburtsdatum bis 31.12.1936 ihre Altersrente nach Fremdrentengesetz berechnet bekommen. Ab Jahrgang 1937 wurden die amtlich eingebürgerten ehemaligen DDR-Bürger mit Erwerbszeiten während des Aufenthaltes in der sowjetischen Besatzungszone / DDR wieder als "DDR-Rentenbürger" eingeordnet. Somit fielen die betr. Bürger ab Jahrgang 1937 zwangsläufig in den Status der Altersarmut...
 
Diese Ungeheurlichkeiten veranlaßten bundesdeutsche Beamte, obwohl bekannt war, dass die betroffenen ehemaligen Bürger aus dem Gebiet der heutigen neuen Bundesländer mit Urkunde aus der "DDR-Staatsbürgerschaft" entlassen wurden und somit alle Rentenansprüche an die DDR-Sozialversicherung erloschen waren !
 
Seit Ende der neunziger Jahre ist das Problem bekannt, es wurde dem Petitionsausschuss gemeldet, es gab Widersprüche und Gerichtsverfahren, Abgeordnete wurden informiert, der Bundesrat weiß Bescheid, auch der derzeitige Bundestagspräsident weiß keinen anderen Ausweg, als immer wieder den Petitionsausschuß zu informieren, die Bundeskanzler, die Sozialminister, Justizminister, Innenminister wurden auf den Rechtsbruch hingewiesen.
 
Alle antworteten mit Textbausteinen einer Abteilung im Sozialministerium, alle mißverstehen nach Kräften. Auch der bisherige Bundespräsident Köhler, der doch genau wußte und am eigenen Leib erfuhr, was Flucht und Ausreise bedeuten...
Solch einen Rechtsbruch im demokratischen Staat kann man nicht seit 1992 mißverstehen und "unter den Tisch kehren" wollen.... Es gibt Menschen, die diesen Frevel veranlaßt haben.
Wir müssen erfahren, wer das war und warum so falsch entschieden wurde. Es gibt kein Gesetz, daß diese Tat fordert, das bestätigen viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages der 12. Wahlperiode, die angeblich das Gesetz „gegeben“ haben. Folglich ist sie ungesetzlich.  
Es gibt Vermutungen, wer das wann und warum getan hat...
Das Sozialministerium hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht kürzlich bestätigt, dass es keine Befugnis hatte, derartiges anzuweisen.
Wer also war es dann? Die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge IEDF ist im Internet zu finden. Unter www.flucht-und-ausreise.info ist eine große Zahl von Dokumenten zum bisherigen Kampf veröffentlicht.
Lesen Sie - es ist kein Ruhmesblatt für unseren Rechtsstaat.
Lothar Gebauer (Mitglied IEDF e.V.) ** veröffentlicht auch in der BSV-Zeitschrift "der stacheldraht" Nr.4/2011 **
 
“Vom Rechtsstaat geprellt” >> LINK ”Zeit-online”-Hamburg 13. Januar 2011
  “Heimliche Rache aus der DDR-Vergangenheit ?” >> LINK Zeitschrift "FREIHEIT und RECHT" April 2011 **
                                           ** ein Artikel vom Vorstand des Vereins e.V. "Flucht und Ausreise" (IEDF)
 
Quelle: Vorstand www.IEDF.de      e-mail: vorstand@iedf.de
Mitglied in der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. >> www.UOKG.de
 
  ARD - Fakt sendete hierzu die Tatsache am 27.06.2011 , 21:45 Uhr
  Rentenkürzung: Warum DDR-Flüchtlinge schlechter gestellt sind !
  "...Menschen, die vor dem Fall der Mauer in die Bundesrepublik kamen, wurde eine Rente auf Westniveau zugesichert. Sie durften mit einer Rente nach dem sogenannten Fremdrentengesetz (FRG) rechnen:
Ihre Arbeitsjahre in der DDR sollten für die Rente so angerechnet werden, als hätten sie in ihrem Beruf in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. Dann wurde am 24.06.1993 das Rentenüberleitungsgesetz-Ergänzungsgesetz (RÜG) erlassen.
Es legt fest, dass alle DDR-Übersiedler wie alle anderen Ostdeutschen auch behandelt werden: Mit erheblichen Nachteilen für die Betroffenen. Viele wissen auch heute noch nichts von der Neuregelung..."