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Ausweis "C" der Bundesrepublik Deutschland
Beantragt Ende April 1989  im Notaufnahmelager Gießen.
Erhalten am 14.08.1989 im Landratsamt Schweinfurt -Ausgleichsamt-.
 
 
Zum Ausweis "C" möchte ich hier eine Erläuterung geben, da einige deutsche Bürger, aber auch deutsche Juristen und einige "Teile der Bevölkerung" der ehemaligen DDR (SED-Systemträger) sich wohl kaum am Widerstand gegen das DDR-Regime beteiligt haben und mit dem Begriff "Ausweis C" nichts anfangen können.
 
Hierzu paßt bestens eine der vielen "Einlassungen" eines Rechtsanwaltes der Neuen Bundesländer, der mich im Auftrag seines Mandanten seit dem 31.01.2008 bis zum Urteil in der 2.Instanz (2009) mit allen nur möglichen "rechtlichen Schritten" beschäftigt hatte (siehe ganz unten).Printmedien und Fernsehen berichteten darüber ausführlich...
 
In den Notaufnahmelagern Gießen und Berlin-West erhielten alle ehemaligen DDR-Bürger die Broschüre "Wegweiser für Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR" (herausgegeben vom Bundesinnenminister) ausgehändigt.
Aus dem Abschnitt 7 zitiere ich zum Verständnis für ALLE:
 
"Ein Teil der aus der DDR oder Berlin (Ost) zuziehenden Personen erfüllt die Voraussetzungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG). Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes sind diese Personen "Sowjetzonenflüchtlinge".
Als "Sowjetzonenflüchtling" wird anerkannt, wer wegen einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage aus der DDR oder Berlin (Ost) geflüchtet ist. Zum Nachweis der Eigenschaft als "Sowjetzonenflüchling" wird der Ausweis C ausgestellt.
Der Ausweis ist für alle Behörden und Stellen verbindlich, die über die Gewährung der für diesen Personenkreis vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen entscheiden.
In diesem Wegweiser wird verschiedentlich darauf hingewiesen, in welchen Fällen die Anerkennung als "Sowjetzonenflüchtling" Voraussetzung für die Inanspruchnahme besonderer Rechte und Vergünstigungen ist..."
 
Aus einem Schreiben der Regierung von Unterfranken -Flüchtlingswesen- vom 07.11.2007 an mich zum Thema "Ausweis C" (Auszüge):
 
" Sehr geehrter Herr Schaarschmidt,
...Sie sind am 28.04.1989 aus der früheren DDR kommend in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Am 14.08.1989 wurde Ihnen vom (früheren) Ausgleichsamt Schweinfurt der Bundesvertriebenenausweis C ausgestellt. Sie haben die damalige DDR aufgrund einer besonderen Zwangslage verlassen.
 
Die "besondere Zwangslage" war der Zentralbegriff des § 3 BVFG; er nahm eine Abgrenzung zwischen den (normalen) Bewohnern der ehemaligen DDR, welche die dort allgemeinen Beschränkungen und Bedrängungen hinnehmen mußten, und den Personen, die von den politischen Verhältnissen besonders betroffen waren, vor.
Die Eigenschaft als Sowjetzonenflüchtling wurde durch die Ausstellung eines Vertriebenenausweises 'C' dokumentiert.
Die Eingliederung und Entschädigung der Sowjetzonenflüchtlinge erfolgte nach dem Bundesvertriebenengesetz, dem Flüchtlingshilfegesetz, im Rahmen des Lastenausgleiches sowie weiterer Gesetze..."
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Am 12. Juni 2008 schreibt der Rechtsanwalt eines neuen Bundeslandes an das Gericht unter anderem [ich zitiere, ohne Kommentar]:
 
"Nach allem, was bisher an bewußten und gewollten Lügen des Beklagten [Schaarschmidt] bei der Darstellung seiner angeblich eigenen Geschichte aufgedeckt werden konnte, ist stark anzuzweifeln, ob überhaupt irgend etwas auf der Seite ddr-ausreise.de der Wahrheit entspricht...
Rechtswidrig ist am Verhalten des Beklagten [Schaarschmidt], dass er frei erfundene Sachverhalte ins Internet stellt, um den Kläger zu diskreditieren, zu beleidigen und zu verleumden...
Die Wiederholungsgefahr hierfür folgt schon allein aus der Nichtabgabe der Unterlassungserklärung [Datum: 31.01.2008 / FS] und dem verbissenen, jetzt öffentlich gezeigten Festhalten an seiner vermutlich über wesentliche Teile frei erfundenen Lebensdarstellung...
 
Somit wird aus dem selbsternannten Widerstandskämpfer ein ganz einfacher Elektromeister, der 1989 aus der "DDR" nach Deutschland ausreisen durfte.
 
Warum auch immer sieht sich der Beklagte [Schaarschmidt] gehalten, sich einen Opferstatus überzuhelfen und seine ansonsten nahezu unauffällige Ausreisebiografie mit einem Mythos >Beendigung des Bildungsweges der Tochter< auszuschmücken...
 
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