Meine Tochter wurde auf Grund der "Maßnahmen" der Abteilungen Volksbildung und Innere Angelegenheiten der DDR wegen willkürlicher Unterbrechung des Bildungsweges durch staatliche Organe (Zeitraum 1987 bis 1990) im vollem Umfang rehabilitiert und als "Verfolgte Schülerin" anerkannt.
Sie ist auch im Besitz des Flüchtlingsausweises "C" der Bundesrepublik Deutschland.