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Impressum

Familie Kersten
        Familienfoto nach "Antragstellung" ca. 1987
 
Beruf  Lutz Kersten: Baufacharbeiter
Beruf  Karin Kersten: Chefsekretärin
 
Antragstellung auf ständige Ausreise:  1. März 1984
Verhaftung: 13. April 1988   Ausreise / Freikauf: 25. November 1988
Anerkennung unserer Ausreise aus politischen Gründen durch Aushändigung der Flüchtlingsausweise "C" und Status als politischer Häftling
 
Unsere Geschichte:
  Die Geschichte einer mutigen andersdenkenden Familie aus der "DDR" und der "Zersetzung" einer großartigen -einst lebensfrohen Ehefrau und Mutter- : Karin Kersten.   Ihre Psyche, ihre Hoffnung, ihr Mut wurden im berüchtigten Frauen-Zuchthaus Hoheneck gebrochen... Die Familie Kersten war von der Stasi (MfS) verfolgt worden, weil sie beharrlich und wiederholt für die "ständige Ausreise" kämpfte !
 
Stendal im DDR-Bezirk Magdeburg, 13. April 1988. Im dritten Stock der Igor-Kurtschatow-Straße 31 frühstücken Karin und Lutz Kersten mit ihren Töchtern Mandy und Jessica. Anschließend verläßt die ältere Tochter Mandy das Haus, denn sie muß um acht Uhr in der Schule sein.  
Vor dem Haus sitzen drei Männer in einem blaßgelben Wartburg. Sie beobachten, wie Karin Kersten um 8.15 Uhr mit Jessica auf die Straße kommt und zur Bushaltestelle läuft. Sie wird ihre Tochter in den evangelischen Kindergarten bringen und dann in der Drogerie »Schilling« ihre Halbtagsarbeit als Verkäuferin antreten.   Nach kurzem Warten gehen die Männer ins Haus und klingeln bei Familie Kersten. Lutz liegt noch in der Badewanne. Der 34jährige Baufacharbeiter hat Spätschicht und muß erst um 14 Uhr los. Sicher hat seine Frau irgend etwas vergessen und klingelt deshalb Sturm. Lutz Kersten wirft sich den Bademantel über und öffnet die Tür.   Zwei Männer zeigen ihm ihren Ausweis vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS). “Es gilt etwas zu klären“, sagt ein Offizier. Der andere drückt die Tür weit auf: „Sie sind vorläufig festgenommen.“ Dann sagt er: „Stellen Sie keine Fragen, für Ihre Familie ist gesorgt.“   Während Lutz Kersten von Stendal ins 60 Kilometer entfernte Magdeburg in die Untersuchungshaftanstalt der Stasi gebracht wird, öffnet seine Frau Karin die Ladentür der Drogerie.   Ihre ersten „Kunden“ sind drei MfS-Offiziere, die sie auffordern: „Ziehen Sie Ihren Kittel aus und kommen Sie mit.“  
Mittags um halb eins steht Mandy auf dem Balkon. Sie ist von der Schule gekommen und wartet auf ihre Mutter. Unten fährt ein weißer Trabbi vor. Zwei Männer und eine Frau steigen aus und rufen ihr zu: „Bist du Mandy Kersten?“ “Ja, warum?“ fragt das Mädchen. Es bekommt keine Antwort, nur im Befehlston die Aufforderung: „Zieh dir den Mantel an und komm sofort runter.“ Die Zwölfjährige denkt nicht daran. Die Leute aus dem Trabbi sind Fremde, und mit Fremden geht sie grundsätzlich nicht mit.  
Minuten später läutet es an der Wohnungstür. „Mach auf, Durchsuchungsbefehl.“ Mandy öffnet und bittet darum, die Ausweise sehen zu dürfen. „Zu dritt stürmten sie in die Wohnung. Ich lief hinter ihnen her und fragte, wo meine Eltern sind. Sie sagten nur, die müßten auf Arbeit sein. Sie durchwühlten alle Schubladen und warfen alles auf den Fußboden.“ Mandy wird in die städtische Poliklinik gebracht. Dort ist schon ihre Schwester Jessica, die bitterlich weint. Auch Mandys Freundin Anja ist von der Stasi zur Untersuchung auf „Heimtauglichkeit“ hier abgeliefert worden. Anjas Eltern sind am Morgen verhaftet worden. Die drei Mädchen werden anschließend in ein Kinderheim abtransportiert.   In der Provinzstadt Stendal riß die Staatsmacht am 13. und 14. April 1988 vier von fünf Familien auseinander, die es gewagt hatten, sich zu einer Gruppe zusammenzuschließen. Ihre Anträge auf Ausreise in den Westen waren nicht bearbeitet worden, ihre Beschwerden blieben unbeantwortet. Dagegen wollten sie sich wehren.   Das Ehepaar Kersten hatte seinen Ausreise-Antrag am 01. März 1984 gestellt und versichert, „da unser Entschluß unumstößlich ist, niemals aber von staatsfeindliche: Gedanken geprägt war“. Dennoch wurden beide am Arbeitsplatz und von den Behörden immer wieder bedrängt, den Antrag zurückzuziehen. Weil sie standhaft blieben, wurde ihnen 1985 „zum Schutz der DDR“ der Personalausweis entzogen. Mit dem Ersatzausweis »PM12«, sonst Ex-Strafgefangenen vorbehalten, waren ihnen nun auch Reisen in sozialistische Länder verwehrt. *   Stasi-Leute setzten das Gerücht in Umlauf, die Familie wolle illegal die DDR verlassen. Karin Kersten verlor ihren Posten als Chefsekretärin in der Abteilung Berufsbildung beim Rat da Kreises. Lutz Kersten wurde aus dem FuBball-Club ausgeschlossen. Die „Organe“ von MfS-Chef Erich Mielke schreckten auch nicht vor dem Versuch zurück, einen Keil zwischen das Ehepaar zu treiben. Lutz Kersten wurde vom Kaderleiter seines Baukombinats mit der „Tatsache“ konfrontiert, seine Frau hätte mit ihrem früheren Chef ein Verhältnis gehabt. Der Ehemann lachte den Kaderleiter aus… Die Kerstens waren zu „Staatsfeinden“ erklärt worden, und wie mit diesen „feindlich negativen Kräften“ zu verfahren ist, hatte Stasi-Chef Mielke in einer „Geheimen Verschlußsache (GVS MfS 008 Nr. 1/76)“ unter der Überschrift „Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung“ auflisten lassen.   Trotz aller Repressalien nahm Karin Kersten, die mittlerweile als Verkäuferin arbeitete, die Verschleppung des Ausreise-Antrags nicht hin. Am 1. März 1988, sechs Wochen vor ihrer Verhaftung, suchte sie den zuständigen Mann für Ausreise-Anträge beim Rat des Kreises auf. Ohne Voranmeldung marschierte sie in sein Arbeitszimmer und sagte: »Wenn ein Gorbatschow hier an der Macht wäre, dann säßen Sie nicht mehr auf Ihrem Sessel. Es wird Zeit, daß hier auch endlich was passiert.«   Dann drehte sie sich um und hörte, wie der Beamte ihr nachrief: »Reißen Sie sich zusammen.« Lutz Kersten hatte zu Hause mit bangen Gefühlen auf die Rückkehr seiner Frau gewartet. »Ich war immer ängstlicher als sie.«   In der Untersuchungshaftanstalt in Magdeburg wird Lutz Kersten nach einer Leibesvisitation in ein kleines Schreibzimmer geführt. Ihm wird gesagt, daß seine Frau im selben Gefängnis ist. Schon in den ersten Stunden des Verhörs wird ihm klar, daß die Stasi über alle Gespräche und Aktivitäten der Stendaler Gruppe informiert ist: Über die Briefe an Bonner Politiker, über den Plan, gemeinsam in Ostberlin zu demonstrieren. Es muß einen Spitzel in der Gruppe gegeben haben...   Am Nachmittag fragt der Vernehmer, ob Lutz Kersten eine Tasse Kaffee haben wolle. »Ja, schwarz mit Zucker.« Das treffe sich ja gut, meint der Stasi-Offizier, er trinke ihn genauso. Zwanzig Minuten später spürt Lutz Kersten, daß sein Mund merkwürdig trocken wird. Er muß dringend auf die Toilette. »Mein Urin war pechbraun. Dann habe ich mich sehr locker gefühlt, ein bißchen schummerig, aber sehr leicht und angenehm.«   Diese Effekte sind typisch für Psychopharmaka. Wie von ehemaligen DDR-Häftlingen bekannt ist, setzte die Stasi häufig Faustan, das DDR-Valium, ein, um schneller an Geständnisse zu kommen. Im Verlauf des 20stündigen Verhörs gibt Lutz Kersten dann zu, daß er wegen seiner Ausreise Kontakte zu Politikern in Bonn aufgenommen hatte und auch zu einer Rechtsanwältin in Westberlin. Fast jeden Tag werden die Kerstens erneut verhört. Man beschimpft sie als Vaterlandsverräter und als Staatsfeinde. Erst nach drei Wochen dürfen sie mit einem Anwalt sprechen…   Klar, was ab jetzt passierte mit "negativ-feindlichen Elementen":   Nach drei Monaten U-Haft beginnt am 12. Juli der Prozeß gegen das Ehepaar Kersten vor der Politischen Strafkammer des Bezirksgerichts Magdeburg - unter Ausschluß der Öffentlichkeit. »Bleib stark. Wir halten das durch«, flüstert Karin Kersten ihrem Mann zu, als sie in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht werden. Die »Verbrechen«, die ihnen vorgeworfen werden: • Planung einer Demonstration in Ostberlin mit anderen Antragstellern aus Stendal (Beeinträchtigung staatlicher Organe - § 214 des DDR-Strafgesetzbuches); • Kontaktaufnahme zu bundesdeutschen Politikern, die sie über ihren Ausreiseantrag informiert hatten (Ungesetzliche Verbindungsaufnahme - § 219). Wegen dieser Briefe werden sie auch nach § 99 angeklagt wegen »Landesverräterischer Nachrichtenübermittlung, die nicht der Geheimhaltung unterliegt«. Vor der Urteilsverkündung am 15. Juli sagt Karin Kersten in ihrem Schlußwort: »Hohes Gericht, ich fühle mich im Sinne der Anklage als nicht schuldig. Ich kann es als mündige Bürgerin der DDR nicht verstehen, daß ein Herr Udo Lindenberg aus der BRD das Recht genießt, mit Herrn Honecker Briefe und Geschenke auszutauschen, und wir als mündige Bürger dieses Staates nicht das Recht haben, eine Antwort auf unser Ausreiseanliegen zu bekommen.« Das Ehepaar Kersten wird zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
A!s Lutz Kersten das Urteil unterschreibt, prophezeit ihm ein Stasi-Offizier: »Sie und Ihre Familie werden Ihr ganzes Leben lang daran zu knabbern haben.« Karin Kersten kommt in das gefürchtete Frauenzuchthaus Hoheneck bei Stollberg im Erzgebirge. Lutz Kersten wird im Gefängnis Brandenburg eingesperrt.  
Wochenlang wartet er auf ein Lebenszeichen von seiner Frau. Er versteht nicht, daß sie ihm nicht antwortet. Drei Briefe dürfen sie sich pro Monat schreiben. Schließlich, am 1. September, erfährt er von einem Beamten, daß sie mit einem Nervenzusammenbruch im Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf liegt. »Ich bekam einen Weinkrampf. Meine starke Karin. Was war mit ihr passiert?« Es gelingt später Lutz Kersten, den verantwortlichen Arzt des Haftkrankenhauses aufzuspüren und zu befragen.   Jetzt, im Frühjahr 1991, kann sich Dr. Rogge nicht mehr an Karin Kersten erinnern. Ich zeige ihm ein Foto von ihr. »Tut mir leid.. Nichts fällt mir zu dieser Patientin ein«, sagt er spontan. Erst nach Einsicht in die Akten kann er den »Fall« beurteilen. Der Psychiater: »Bevor Frau Kersten zu uns verlegt wurde, hatte sie in Hoheneck sehr hohe Dosen an schweren Psychopharmaka erhalten, die dreifache Menge dessen, was in akuten Erregungszuständen üblich ist. Das war unverantwortlich. Hier hat sie sich dann schnell erholt. Einen Antrag auf Haftverschonung hätte ich nicht begründen können. Frau Kersten war gesund. Sie mußte zurück nach Hoheneck.« Der Psychiater, der nach der Wiedervereinigung das Haftkrankenhaus verlassen hat, spricht von »extremen Haftbedingungen, die bei entsprechend sensiblen Menschen Psychosen auslösen können«.   Dr. Rogge : »Die Schuld trifft die Justiz.« Selbstverständlich hat auch dieser "Arzt" eine reine Weste ...   Mitte November 1988 kommen Karin und Lutz Kersten in die Abschiebehaft der Stasi nach Karl-Marx-Stadt. Die politischen Häftlinge sind von Bonn freigekauft worden. Lutz Kersten darf ohne Aufsicht mit seiner Frau sprechen. »Sie war wie weggetreten und hat immer nur geklagt: „Ich habe mein Land verraten. Ich habe alles falsch gemacht. Ich komme nicht rüber. Die Kinder werde ich nie wiedersehen .“ Seine beruhigenden Worte erreichen sie kaum. Ständig wiederholt er, was ihm die Stasi versprocher hat: „Jessica und Mandy werden noch vor Weihnachten wieder bei Ihnen sein.“ Am 25. November 1988 wird das Ehepaar Kersten mit acht anderen Häftlingen von zwei Stasi-Offizieren zum Bahnhof begleitet. Morgens um halb sieben setzt sich der Zug Richtung Gießen in Bewegung. Die MfS-Offiziere winken hinterher... Wir fahren ohne Kinder. "Ich kann mich noch nicht richtig freuen“, sagt Karin Kersten zu ihrem Mann.   Beide Töchter blieben zunächst als "Faustpfand" in der DDR, lebten bei den Großeltern in Stendal. Diesen wurde immer wieder von der "Abtlg. Inneres" versichert, dass die Papiere für beide Töchter fast fertig sind und diese noch bis Weihnachten 1988 -Heiligabend-, ausreisen dürften. Nach einigen Tagen im Notaufnahmelager Gießen landet das Ehepaar Kersten bei Verwandten in Baden-Württemberg, die ein Hotel betreiben. Aber noch ohne Kinder. Was wird werden ? Karin Kersten war in Hoheneck schwer erkrankt; als "gesund" aus der DDR entlassen, kommt sie nun freigekauft, aber seelisch krank im "Westen" an. Jeden Tag telefoniert Lutz Kersten mit seiner Mutter in Stendal: "Wann kommen die Kinder, meine Frau Karin verliert jede Hoffnung, sie zerbricht sonst..."   Karin Kersten muß sich in ärztliche Behandlung begeben. Dr. Hans Ulrich Braun diagnostiziert eine schwere reaktive Depression. Er weiß, für seine Patientin gibt es nur ein Heilmittel: Ein schnelles Wiedersehen mit ihren Kindern ! Ihrem Mann erzählt Karin Kersten, wie sie im Zuchthaus Hoheneck vergebens darum gebeten hatte, in eine andere Zelle verlegt zu werden und deshalb aus Protest einen Spiegel zerschlagen hatte. Daraufhin wurde sie drei Tage in eine Arrest-Zelle im Keller gesperrt und ans Bett gefesselt. Mit Spritzen und Tabletten wurde ihr Widerstand gebrochen.   Wieder eine böse Nachricht aus Stendal. Ein Telegramm der Großmutter: "Die Papiere der Kinder seien nicht fertig, Ausreise am 21.12.80 nicht möglich..."   Karin Kersten wird immer stiller. Ihr Mann versucht, zu trösten und spürt gleichzeitig, wie wenig er helfen kann. Am zweiten Weihnachtsfeiertag macht er einen langen Spaziergang mit seiner Frau. Am Abend bemüht sich Karin, ein festliches Essen zuzubereiten. Es ist nach 22 Uhr, als sie sagt: »Ich gehe mal eben hoch.« Zehn Minuten später will ihr Mann nach ihr sehen. Karin Kersten ist aus einem Fenster im dritten Stock des Hotels gesprungen. Sie war sofort tot. Am 30.12.1988 erhält die Stendaler Großmutter vom Rat des Kreises die Ausreisedokumente für die beiden Kinder Jessica und Mandy ausgehändigt. Noch am gleichen Tag 13.25 Uhr sitzen die drei im Zug nach Stuttgart. Es ist zu spät für Karin Kersten... In Wahrheit waren die Entlassungsurkunden für die Kinder schon am 19. Dezember 1988 beim Rat des Bezirkes abgestempelt worden.   „Denkt daran, was ich gelitten habe, eh' ich schloß die Augen zu“, steht in der Todesanzeige von Frau Karin Kersten, die Anfang Januar 1989 in der »Volksstimme« in Stendal erscheint. Inzwischen hat das Versorgungsamt Rottweil ein nervenärztliches Gutachten über den Suizid von Karin Kersten nach Aktenlage erstellen lassen. Es kommt zu dem Schluß: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, daß die depressiv paranoide Psychose als Folge der Haft zum Suizid geführt hat. Ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang mit den Ereignissen während der Haft liegt somit vor.“   Lutz Kersten sagt: »Ich bin es meinen Kindern schuldig, daß die Verantwortlichen wegen Freiheitsberaubung, politischer Verfolgung und fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft gezogen werden..“ Bislang aber hat sein Rechtsanwalt Schumann aus Magdeburg noch nicht einmal das schriftliche Urteil vom 12. Juli 1988 aus den Archiven bekommen, das Lutz Kersten „das Todesurteil“ nennt…     Quelle: zitiert aus der Zeitschrift "Stern" vom 02.05.1991 - Autorin: Uta König (hier wegen des Umfanges des Artikels unwesentlich gekürzt)
 
 
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